Unsere AGB´s
Ausleihbedingungen der MG-NG Maschinengemeinschaft Niedergrafschaft GmbH
§ 1. Die Maschinen der MG-NG Maschinengemeinschaft Niedergrafschaft GmbH stehen mit vorheriger Absprache mit den Vorstandsmitgliedern jedem Landwirt zur Verfügung. Es empfiehlt sich eine telefonische Vorbestellung.
§ 2. Jeder Ausleiher hat sich vor Übernahme vom technisch einwandfreiem Zustand, vom Vorhandensein der Unfallverhütungsschutzvorrichtungen, sowie von der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überzeugen. Mit der Übernahme wird die Vertragsmäßigkeit des Objektes anerkannt.
§ 3. Während der Ausleihzeit auftretende oder entstehende Schäden und Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Sollten Reparaturen während der Ausleihzeit in einer externen Werkstatt durchgeführt werden, so ist dies generell mit dem Geschäftsführer bzw. den Mitgliedern des Vorstandes abzusprechen. Sämtliche Maschinen und Geräte werden vom Werkstattleiter betreut.
§ 4. Bei Schäden haftet generell der Benutzer. Wird eine Maschine oder ein Gerät also nicht an der Geschäftsstelle, sondern von einem vorherigen Ausleiher übernommen, so hat sich der Nachleiher auch hier vom vertragsmäßigen Zustand zu überzeugen. Es wird darauf verwiesen, dass evtl verursachte Schäden nicht unter die Deckung der Betriebshaftpflicht-Versicherung fallen. Vorausgesetzt wird daher der Abschluss einer Gewarsamschaden-Versicherung.
§ 5. Die tatsächliche Benutzungsdauer (ohne An-und Abfahrtzeiten) ist nach Stunden oder Hektar im Meldepapier anzugeben. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur notwendigen Bestelldauer stehen, damit die Geräte von möglichst vielen Ausleihern in Anspruch genommen werden können.
§ 6. Die Geräte sind stets wieder zu bringen und auf dem angegebenen Standort abzustellen. Für verschmutzte Maschinen und Geräte wird eine Reinigungsgebühr erhoben, die sich nach dem dafür benötigtem Zeitaufwand richtet und die mindestens 25€ beträgt.
§ 7. Die Ausleihgebühr richtet sich nach der von der Maschinegemeinschaft festgelegten Sätzen.
§ 8. Die Reservierungen der Geräte und Maschinen begründet für den Besteller keinen Rechtsanspruch auf Ausleihe. Die Reservierung hat lediglich den Sinn, eine bestmögliche Koordination der Ausleihe zu ermöglichen. Sofern durch höhere Gewalt oder verspätete Rückgabe die bestellten Maschinen nicht bereitstehen, begründet dieses keinen Schadensersatzanspruch an die Maschinengemeinschaft.
§ 9. Die benutzung der Maschinen und Gerätschaften geschieht auf eigene Gefahr.
§ 10. Durch die Inanspruchnahme der Maschinen- und Gerätenutzung erkennt jeder Nutzer diese Bedingungen an.
Gesonderte Benutzerordnung für Leihschlepper der MG-NG Maschinengemeinschaft Niedergrafschaft GmbH.
§ 1:. Pflege: Der Schlepper ist pfleglich zu behandeln, insbesondere vor der Weitergabe an den nächsten Benutzer hat eine gründliche Reinigung zu erfolgen.
§ 2: Meldepflicht: Vor jeder Inbetriebnahme ist vom Besitzer festzuhalten ob Mängel am Schlepper vorhanden sind. Falls Schäden vor Einsatzbeginn der MG-NG Geschäftsstelle nicht gemeldet werden, ist der Benutzer haftbar.
§ 3: Tanken: Der Schlepper wird randvoll getankt übernommen und ist nach dem Einsatz ebenfalls randvoll getankt zurückzugeben. ( Diesel + Adblue)
§ 4: Beschädigungen - Versicherung: Sollten während des Einsatzes Schäden auftreten, so ist die Einsatzleitung zu verständigen. Für den Schlepper besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Im Schadensfall hat der Verursacher Reparaturen, soweit sie von Garantieleistungen ausgeschlossen sind, selbst zu tragen. Der Fahrer ist verantwortlich, dass die Straßenverkehrsordnung eingehalten wird ( Führerschein, Überbreiten, Gewicht, Geschwindigkeiten usw.)
§ 5: Fahrweise - Einweisung: Alle Benutzer sind verpflichtet sich vor Inbetriebnahme einweisen zu lassen. Das Fahrzeug ist bezüglich der Fahrweise pfleglich und sorgsam zu behandeln.
§ 6: Einsatzleitung: Ist die MG-NG Tel.: +491749072939 nicht erreichbar, bitte Tel: +491733225685 verständigen.
§ 7: Veränderungen: Veränderungen am Schlepper abweichend von der Betriebsanleitung dürfen nur nach Rücksprache mit der Einsatzleitung vorgenommen werden.
§ 8: Wartung - Messstände: Jeder Benutzer muss vor Einsatzbeginn den Ölstand, Wasserstand und den Reifendruck kontrollieren. Er muss sich weiter davon überzeugen, dass der Schlepper Einsatzbereit ist.
§ 9: Preise: Eine Abrechnungseinheit ist eine Traktormeterstunde. Die Stundenabrechnung beginnt ab Übergabe (Abholort) und endet bei Rück- bzw. Weitergabe. Die Preise je Einheit werden von der Geschäftsleitung festgelegt und bekannt gemacht. Sie beinhalten sämtliche Versicherungen und Wartungsarbeiten. Es dürfen nur Land- und Forstwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden. (KFZ-Steuerbefreiung)
§ 10: Fahrtenbuch: Das Fahrtenbuch (sofern vorhanden) ist gewissenhaft zu führen, außerdem sind die Stunden im MG-NG Büro anzugeben.
Für die Einhaltung und das Verständnis dieser Regeln bedanken wir uns recht herzlich.